Für Arbeitssuchende

Mit KI-Kompetenz zurück in den Job – gefördert

Unsere Maßnahmen sind nach AZAV zugelassen. Mit einem Bildungsgutschein übernehmen Agentur für Arbeit oder Jobcenter in der Regel die vollen Kosten – Sie lernen online, flexibel und praxisnah.

Für wen ist das?

Arbeitslos gemeldet
Sie beziehen Arbeitslosengeld (SGB III) und möchten Ihre Chancen verbessern.
Bürgergeld-Beziehende
Sie werden vom Jobcenter betreut (SGB II) – Förderung über § 16 SGB II.
Von Arbeitslosigkeit bedroht
Sie haben eine Kündigung erhalten oder Ihr Vertrag läuft aus – melden Sie sich früh arbeitssuchend.
Berufsrückkehrende
Nach Elternzeit, Pflege oder längerer Pause wieder einsteigen.
Ohne (verwertbaren) Berufsabschluss
Fehlender oder lange nicht ausgeübter Abschluss – Weiterbildung ist hier besonders förderfähig.
Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen
Neuorientierung, ggf. auch über Reha-Träger wie die Rentenversicherung.

So wird Ihre Weiterbildung gefördert

Bildungsgutschein (§ 81 SGB III / § 16 SGB II)
Ausgestellt von Agentur für Arbeit oder Jobcenter, wenn die Weiterbildung für Ihre berufliche Eingliederung notwendig ist.

Was gefördert wird

  • Lehrgangskosten zu 100 % (Kurs, Prüfung, Lernmaterial)
  • Fahrtkosten, sofern anfallend
  • Kinderbetreuungskosten (pauschal je Kind)
  • Weiterzahlung von Arbeitslosengeld bzw. Bürgergeld während der Maßnahme
  • ggf. Weiterbildungsgeld (150 € monatlich) bei abschlussorientierten Weiterbildungen

So gehen Sie vor

  1. Termin bei Ihrer Vermittlungsfachkraft vereinbaren
  2. Wunschkurs von uns vorstellen (wir senden Ihnen gern das Angebot mit Maßnahmenummer)
  3. Bildungsgutschein erhalten und bei uns einreichen
  4. Kursstart – online von zu Hause
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS, § 45 SGB III)
Für Coaching, Orientierung und Heranführung an den Arbeitsmarkt.

Was gefördert wird

  • Kosten für Coaching und Bewerbungsunterstützung zu 100 %
  • Begleitende Orientierung, z. B. welche KI-Rolle zu Ihnen passt

So gehen Sie vor

  1. Bei Agentur für Arbeit oder Jobcenter nach einem AVGS fragen
  2. Gutschein bei einem zugelassenen Träger einlösen

Ob und in welcher Höhe gefördert wird, entscheidet Ihre Agentur für Arbeit bzw. Ihr Jobcenter im Einzelfall. Wir unterstützen Sie gern bei der Vorbereitung des Gesprächs.

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