Für Unternehmen
Ihr Team fit für KI – die Agentur für Arbeit zahlt mit
Melden Sie Ihre Angestellten zentral an, verfolgen Sie Anwesenheit und Fortschritt online. Über das Qualifizierungschancengesetz werden Lehrgangskosten und Lohnfortzahlung bezuschusst.
So wird Ihre Weiterbildung gefördert
Qualifizierungschancengesetz (§ 82 SGB III)
Für Beschäftigte, deren Tätigkeiten sich durch Digitalisierung und KI verändern. Maßnahme und Träger müssen nach AZAV zugelassen sein.
Was gefördert wird
- Lehrgangskosten: bis 100 % (unter 50 Beschäftigte), 50 % (unter 500), 25 % (ab 500)
- Arbeitsentgeltzuschuss für Ausfallzeiten: 75 % / 50 % / 25 % je nach Betriebsgröße
- Höhere Zuschüsse z. B. bei Beschäftigten ohne Berufsabschluss oder ab 45 Jahren in kleinen Betrieben
- Fahrt- und Kinderbetreuungskosten der Teilnehmenden
So gehen Sie vor
- Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit kontaktieren (kostenlose Beratung)
- Unser Angebot mit Maßnahmenummer vorlegen
- Antrag stellen – vor Beginn der Weiterbildung
- Angestellte bei uns anmelden, Online-Unterricht startet
Qualifizierungsgeld (§ 82a SGB III)
Für Betriebe im Strukturwandel, in denen ein erheblicher Teil der Belegschaft Weiterbildung braucht (Betriebsvereinbarung bzw. Tarifvertrag nötig).
Was gefördert wird
- Entgeltersatz für Beschäftigte: 60 % (mit Kind 67 %) des Nettoentgelts
- Lehrgangskosten trägt der Arbeitgeber – steuerlich als Betriebsausgabe absetzbar
So gehen Sie vor
- Gemeinsam mit dem Arbeitgeber-Service den Bedarf prüfen
- Betriebsvereinbarung schließen und Antrag stellen
Voraussetzungen sind u. a., dass der Berufsabschluss in der Regel mindestens zwei Jahre zurückliegt und die Weiterbildung über reine Einarbeitung hinausgeht. Die Entscheidung trifft die Agentur für Arbeit.
